Mit der Wohnraumoffensive wurde seit 2018 eine steuerliche Förderung für den Wohnungsbau eingeführt. Neben den regulären Abschreibungen sind Sonderabschreibungen nach § 7b EStG möglich: Bis zu 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten können für vier Jahre abgeschrieben werden.

Hier sind die Bedingungen für die Sonderabschreibung:
📅 Bauantrag oder Bauanzeige zwischen dem 31.12.2022 und 01.10.2029
🏠 „Effizienzhaus 40“-Standard und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“
🔑 Wohnungen müssen mindestens neun Jahre vermietet werden
💸 Baukosten dürfen 5.200 Euro/m² Wohnfläche nicht übersteigen
🔝 Höchstbetrag: 4.000 Euro/m²

❗️Achtung: Die Sonderabschreibung gilt nur für den Neubau von Wohnungen. Abriss und Neubau einer alten Wohnung erfüllt diese Voraussetzung nicht, so die Auffassung der Finanzverwaltung und eines Finanzgerichts. Eine Revision beim Bundesfinanzhof ist anhängig, doch derzeit ist die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung in diesen Fällen nicht möglich.

Plane vorausschauend und informiere dich über aktuelle Gesetzesänderungen, um steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen! 🏡💡

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