WIRTSCHAFTSPRÜFUNG WEDDING & CIE.
Als eine auf mittelständische Unternehmen und Unternehmer und deren spezifische, gehobene Ansprüche spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bieten wir über die WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen an.
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As an auditing company specialising in medium-sized companies and entrepreneurs and their specific, sophisticated requirements, we offer the performance of business audits, in particular those of annual financial statements and consolidated financial statements, through WEDDING & Cie. GmbH.
In the area of audit we offer you:
- Audit of annual and consolidated financial statements according to German Commercial Code (HGB) and IFRS
- Consulting and auditing of financial services institutions, securities services companies and financial investment intermediaries.
- Audit of foundations
- Special audits
- Financial Due Diligence
- Business valuation
- Consulting and auditing of internal control system (ICS), J-SOX and tax compliance management system
1. Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach HGB und IFRS
Die gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillig durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses wird häufig – und ganz zu Unrecht – als eine lästige Pflicht angesehen.
Dabei bieten sowohl die Pflichtprüfung als auch die freiwillige Jahresabschlussprüfung ambitionierten Unternehmen viele Chancen zur detaillierten Überprüfung und permanenten Verbesserung von Betriebsabläufen. Unsere Berater verfügen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung, überwiegend auch bei „Big 4“ Gesellschaften, über ein hohes Maß an Know-How und erbringen qualitativ hochwertige Prüfungsleistungen. Dabei legen wir die ISAs und die sie ergänzenden Standards des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) zu Grunde.
Der verantwortliche Berufsträger betreut die Prüfung während der gesamten Prüfungsdurchführung persönlich und steht Ihnen als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Wichtige und dringende Themen können somit effizient und lösungsorientiert besprochen und eine Entscheidung zeitnah herbeigeführt werden. Zusätzlich zu der Prüfung von nach HGB erstellten Jahres- und Konzernabschlüssen bieten wir die Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen nach IFRS an. Eine Anforderung, die im internationalen Kontext immer häufiger nachgefragt wird.
Neben betriebswirtschaftlichen Prüfungen für Unternehmen im Bereich Industrie und Handel verfügen wir über umfangreiche, branchenspezifische Erfahrung bei der Beratung und Prüfung von Finanzdienstleistungsinstituten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Finanzanlagevermittlern, von Stiftungen und von Unternehmen des Gesundheitswesens.
2. Beratung und Prüfung von Finanzdienstleistungsinstituten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Finanzanlagevermittlern
Die bei der BaFin registrierten Finanzdienstleistungsinstitute bzw. nach § 34f GewO zugelassenen Finanzanlagevermittler unterliegen besonderen aufsichtsrechtlichen Pflichten.
Finanzdienstleistungsinstitute müssen bei ihrem Jahresabschluss die für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des HGB und der RechKredV einhalten und gelten für Zwecke der Erstellung und Prüfung ihres Jahresabschlusses als große Kapitalgesellschaft. Diese Einstufung erfolgt unabhängig von ihrer Größe und Tätigkeit.
Wir verfügen in diesem Bereich über langjährige Erfahrungen, unter anderem auch im Umgang und in der Kommunikation mit den jeweiligen Aufsichtsbehörden. Vor dem Hintergrund von zunehmend strengeren und umfangreicheren Anforderungen der europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden sehen wir unsere Aufgabe als beratungsorientierte Dienstleistung zur Gewährleistung Ihrer regelkonformen Prozesse. Wir begleiten Sie in der Phase der Antragstellung oder auch später als Compliance Beauftragter. Gesetzliche Pflichtprüfungen führen wir unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch. Dabei wird berücksichtigt, dass diese Tätigkeiten in Ihre täglichen Abläufe einzubinden und dabei effizient durchzuführen sind.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben mit der Umsetzung der Anforderungen von MiFID II / MiFIR seit dem 3. Januar 2018 höhere Verhalten- und Organisationspflichten als bisher einzuhalten. Wir beraten Sie umfassend bei allen Fragen rund um dieses Thema. Zu unseren Kernkompetenzen gehört die Durchführung von Prüfungen gem. § 89 WpHG.
Für Finanzanlagevermittler nach § 34f GewO führen wir Prüfungen nach § 24 FinVermV durch.
3. Prüfung von Stiftungen
In Deutschland ist das Recht der Stiftungen nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern ergibt sich aus den Stiftungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Die meisten Stiftungsgesetze enthalten gesetzliche Grundlagen, die die Prüfung des Jahresabschlusses/der Jahresabrechnung von Stiftungen regeln. Die Prüfungen als solche sind entweder verpflichtend vorzunehmen oder liegen im Ermessen der Stiftungsaufsicht. In beiden Fällen werden die Stiftungsaufsichtsbehörden überwiegend ermächtigt Prüfungen durch Dritte – oftmals sind ausdrücklich Wirtschaftsprüfer genannt – durchführen zu lassen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen bei der Prüfung von Stiftungen stehen wir Ihnen als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gerne bei Fragen rund um die Prüfung von Stiftungen zur Verfügung.
4. Umfang der Prüfung
Neben der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, der Jahresabrechnung und der Vermögensübersicht unter getrennter Ausweisung der Rücklagen wird der
Prüfungsumfang aufgrund der Stiftungsgesetze meist durch folgende Prüfungsinhalte ergänzt:
- Die satzungsmäßige Mittelverwendung
- Die Erhaltung des Stiftungsvermögens
- Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Ergänzend werden die Vorschriften der Stiftungssatzung, gegebenenfalls der allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und die Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer, die im IDW Prüfungsstandard 740 „Prüfung von Stiftungen“ enthalten sind, entsprechend berücksichtigt.
Neben der Prüfung von Jahresabrechnungen stehen wir Ihnen bei allen laufenden Fragen sowie der Stiftungsgestaltung zur Seite.
5. (Aktienrechtliche) Sonderprüfungen
Ob im Rahmen von Verschmelzungen, Gewinnabführungsverträgen, Kapitalerhöhungen durch Sacheinlage oder Squeeze-Out, wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Durchführung der damit verbundenen Pflichtprüfungen und Gutachten zur Bestimmung des Umtauschverhältnisses, der Barabfindung oder des Unternehmenswertes bzw. des Wertes der Sacheinlage.
Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige und umfangreiche Transaktionserfahrung. Dieses umfasst verschiedene Branchen und Unternehmen sowie die Zusammenarbeit mit mehreren kaufmännischen, juristischen und ggf. technisch orientierten Projektbeteiligten und z. B. im Rahmen von Spruchverfahren regelmäßig eingeschalteten Schiedsstellen oder Gerichten.
6. Financial Due Diligence
Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen sind wir im Rahmen einer Financial Due Diligence sowie, häufig in Zusammenarbeit mit Wedding & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, im Rahmen einer Tax Due Diligence, entweder für den Verkäufer oder den Käufer tätig. Dabei werden nach Festlegung der Ziele und Schwerpunkte durch den Auftraggeber entscheidungsrelevante Informationen gesammelt und analysiert sowie mögliche Risiken herausgearbeitet, dokumentiert und, falls gewünscht, an der Entwicklung adäquater Lösungsvorschläge mitgewirkt.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen unserer Berater aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in verschiedenen Branchen und Unternehmen bieten wir unseren Mandanten eine qualitativ hochwertige Prüfungsleistungen mit lösungsorientierter Beratung.
7. Unternehmensbewertung
Im Rahmen von betriebswirtschaftlichen Transaktionen oder der Nachfolgeregelung stellt sich regelmäßig die Frage nach dem aktuellen und zukünftigen Wert eines Unternehmens. Die Bewertung von Unternehmen erfolgt aufgrund des berufsspezifischen Fachwissens häufig durch Wirtschaftsprüfer.
Im Bereich der Unternehmensbewertung verfügen wir sowohl bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen, mit ihren individuellen Besonderheiten, als auch bei der Bewertung sehr großer Unternehmen über umfangreiche Erfahrung. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat einen Standard zur Unternehmensbewertung entwickelt. Dieser Standard (IDW S1) ist auch außerhalb des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer als Standard zur Unternehmensbewertung akzeptiert und anerkannt. Wir bewerten Unternehmen sowohl nach dem IDW Standard S1 als auch nach branchenüblichen und steuerlichen Bewertungsverfahren.
8. Beratung und Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS), J-SOX und Tax Compliance Management Systems (Tax-CMS)
Gesetzliche Auflagen japanischer börsennotierter Mutterunternehmen führen oftmals für deutsche Tochterunternehmen zu der Pflicht ein dokumentiertes Internes Kontrollsystem nachweisen und prüfen zu müssen. Bei der Erfüllung dieser komplexen Pflicht, die vielmals mit den US-Bundesgesetz Sarbanes-Oxley Act (SOX) bzw. in Japan J-SOX , abgekürzt wird, unterstützen wir Sie gerne. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Implementierung als auch bei der internen und externen Prüfung solcher Systeme und stehen Ihnen gerne von der Risikoanalyse über die Kontrolldokumentation (Flussdiagramme, Prozessbeschreibungen, Risiko-Kontroll-Matrizen) bis hin zum verpflichtenden Management Testing zur Seite. Auch außerhalb verpflichtender SOX-Strukturen kann eine Risikoanalyse und Kontrollevaluation helfen finanzielle Risiken in Ihrem Unternehmen zu reduzieren. Tax Compliance ist das unternehmensinterne Ziel, sämtliche steuerliche Pflichten einzuhalten. Erreicht wird dieses Ziel durch ein Tax Compliance Management System (Tax CMS), ein internes Kontrollsystem, dass das Unternehmen und dessen Leitungsorgane vor Gesetzesverstößen und deren Konsequenzen schützen soll. Über unsere Schwestergesellschaft Wedding & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH bieten wir die Konzeption, Umsetzung und laufende Anpassung eines für das betroffene Unternehmen geeigneten Tax CMS. Verfügt das Unternehmen bereits über ein funktionierendes Tax CMS führen wir die Wirksamkeits- und/oder Angemessenheitsprüfung des vorhandenen Tax CMS nach IDW PS 980 durch.