„EINANDER VERSTEHEN UND GEMEINSAM ANS ZIEL KOMMEN“
Individuelle Beratung – fundiertes Fachwissen – faire Kommunikation – Wertschätzung
Als inhabergeführte mittelständische Kanzlei vertreten wir unsere Mandanten seit über 25 Jahren bundesweit erfolgreich in allen Fragen der Steuerberatung und – gestaltung sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung und Vermögenssicherung.
Zu unseren langjährigen Mandanten zählen internationale sowie nationale Unternehmen aus Handel, Produktion, Dienstleistung und Industrie und anspruchsvolle Privatmandanten und Freiberufler.
Leistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung erbringen wir über die uns assoziierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Wedding & Cie.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für sämtliche Geschlechter.
Schlägt man im Duden nach, so erhält man u.a. die folgenden Synonyme:
Einfallsreich, ideenreich, originell, schöpferisch, kreativ.
Und all dieses können Sie problemlos auf unsere Kanzlei und unsere Arbeit übertragen – immer zum Wohle und Gewinn unserer Mandanten. Eine moderne Organisationsstruktur und fortlaufende Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter ermöglichen es uns, Sie bestmöglich zu betreuen.
Unser Ziel ist stets eine lösungsorientierte und flexible Zusammenarbeit mit unseren Mandanten – unabhängig ob Unternehmen oder Privatperson.
Durch die Erfahrungen von unterschiedlichen Mandanten und Branchen können wir Ihnen auch in komplexen Fällen die fachliche Expertise vorlegen, die Sie benötigen. Im Zentrum aller Überlegungen ist der einfache Gedanke „Was würden wir an Ihrer Stelle tun?“ Die Antwort führt direkt zur Lösung des Sachverhalts und zum Erfolg für Sie.
Der Mensch macht den Unterschied! Wir legen großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandanten, zeitliche Flexibilität und eine langfristige Zusammenarbeit. Gegenüber den Finanzbehörden gilt unser Grundsatz „Sachverhalt bleibt Sachverhalt“, jedoch über Rechtsauslegungen darf und muss erfolgreich diskutiert werden.